Die DNA von Strauss-Kahn ist identisch mit der DNA in den Spermaflecken auf dem Kleid des Zimmermädchens und im Teppich der Sofitel-Suite 2806. Das Sperma auf dem Teppich ist vermischt mit dem Speichel des Zimmermädchens. Wir müssen uns also den Vorgang so vorstellen, dass Strauss-Kahn in den Mund der Frau ejakuliert hat und sie sein Sperma ausgespuckt hat. Um die notwendige Zeit zu haben, in ihren Mund zu ejakulieren, hat er entweder die sich wehrende Frau mit seiner ihr überlegenen Körperkraft festgehalten oder sie hat es zugelassen, dass er sie oral penetriert hat, und erst, als er sich in ihren Mund ergoss, hat sie sich zur Wehr gesetzt, indem sie sein Sperma in einer Ekelreaktion ausgespuckt hat. In diesem Fall wäre die sexuelle Handlung einvernehmlich gewesen, nur über ihren Abschluss hätte keine Einigkeit zwischen den Beteiligten bestanden, weil darüber vorher nicht gesprochen worden ist oder weil die Frau es sich nicht vorstellen konnte, dass er so weit gehen würde. – Ich unterdrücke den Impuls, an dieser Stelle den Witz über die drei großen Lügen des Rock´n´Roll zu erzählen, weil ich immer noch davon überzeugt sein möchte, dass die gesamte sexuelle Handlung von Strauss-Kahn gegen den Willen der Frau geschehen ist. Zugleich beginne ich zu verstehen, wie Verteidiger Benjamin Brafman so optimistisch sein kann, für seinen Mandanten einen Freispruch zu erreichen. Einvernehmlich /nicht-einvernehmlich, das ist das Feld, auf dem die Schlacht geschlagen werden wird. Aussage wird gegen Aussage stehen. Die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Frau wird gestützt von Aussagen der Hotelangestellten, die sie in einem abgelegenen Gang des Hotels gefunden haben, wo sie sich versteckt hatte, verstört und immer noch geschüttelt vor Ekel, so dass sie immerzu ausspuckte, wie die Hotelangestellten zu Protokoll gegeben haben. Von der Verteidigung beauftragte Privatdetektive sind inzwischen unterwegs, um das Leben der Frau zu durchkämmen, mit dem Ziel, Gelegenheiten nachzuweisen, bei denen die Frau gelogen hat – etwa beim Einwanderungsverfahren oder bei der Zuteilung einer Sozialwohnung.
In Frankreich wundert sich die informierte Öffentlichkeit inzwischen darüber, wie ein Mann von dem bekannt ist, dass er eine Neigung zu sexueller Übergriffigkeit hat, jemals als Kandidat für das Amt des Staatspräsidenten auch nur in Erwägung gezogen werden konnte. Fälle, in denen er gewalttätig wurde, wie es ihm bei dem Sofitel-Vorfall vorgeworfen wird, sind bislang allerdings nicht bekannt geworden.
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